Als Mitglied unserer „Vereinigung der Freunde" fördern Sie nicht nur die Bibliothek und das Vortragsprogramm, sondern genießen freien Eintritt in Schausammlung und Sonderausstellungen. Sie werden monatlich zu besonderen Veranstaltungen wie Vorträgen, Exkursionen, Vorbesichtigungen und Konzerten eingeladen.

Jour fixe für Mitglieder an jedem ersten Samstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr mit Ausklang im Caffè Greco auf eigene Kosten.
Führung
Samstag, 1. Juni 2013, 16:00 bis ca. 18:00 Uhr
Dr. Sonja M. Krämer führt durch die Ausstellung „Leiko Ikemura.
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Vortrag
am Sonntag, 23. Juni 2013, um 11 Uhr
Dr. Holger Jacob-Friesen: Delacroix und die deutsche Moderne
Wenn Sie sich für die „Vereinigung der Freunde“ interessieren, können Sie gerne Informationsmaterial bei uns anfordern:
Sekretariat: Catharina Dobler
Hans-Thoma-Straße 2
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 926 31 90
Fax: (0721) 926 67 88
Email: info@kunsthalle-karlsruhe.de
BW-Bank Karlsruhe, Kto.-Nr. 749 55010 52, BLZ 600 501 01
Jahresbeitrag: 30,- Euro
für Ehepartner/innen zusätzlich: 15,- Euro
für Kinder zwischen 16 und 21 Jahren: 7,50 Euro
für studierende Kinder: 15,- Euro
Wie werde ich Mitglied?
Durch Ausfüllen des Antrags im Prospekt der „Vereinigung“ oder Download des Beitrittsformulars.
Für welchen Zeitraum gilt die Mitgliedschaft?
Für ein Kalenderjahr. Im Eintrittsjahr anteilig nach Quartal. Wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 30. September gekündigt wird, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr.
Welche Ziele verfolgt die Vereinigung der Freunde?
Wir unterstützen die Kunstvermittlung und die wissenschaftliche Museumsarbeit. Zusätzlich fördern wir die öffentlich zugängliche Kunstbibliothek.
Wie lautet die Satzung der Vereinigung der Freunde?
Download der Satzung (PDF, ~ 1,1 MB)
Wann ist das Sekretariat erreichbar?
Montags bis Freitags zwischen 9 und 17 Uhr.
Kann ich als Gast prinzipiell an Veranstaltungen der Vereinigung teilnehmen?
Grundsätzlich sind die Veranstaltungen der „Vereinigung der Freunde“ exklusiv, zum Kennenlernen sind Gäste z.B. bei Vorträgen auch herzlich willkommen.
Wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?
Durch Erhalt von regelmäßigen Rundbriefen der „Vereinigung“ und durch Abonnement des Newsletters.
Wie lautet die Kontonummer der „Vereinigung“?
BW-Bank Karlsruhe, Kontonummer 4002425900, Bankleitzahl 660 200 20.
Kann ich meine Zuwendungen steuerlich absetzen?
Seit 2007 sind Spendenbescheinigungen zur Anerkennung von Zuwendungen bis zu 200€ nicht erforderlich. Es können der „Vereinigung“ natürlich auch höhere Beträge steuerwirksam zugewendet werden.
Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20 % (bisher 5 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuwendungen über die Höchstbetragsgrenze oder im Veranlagungszeitraum anderweitig nicht berücksichtigte Zuwendungen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzugsfähig (unbeschränkter Spendenvortrag). Hinsichtlich der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sollten Sie, soweit erforderlich, Ihren Steuerberater konsultieren.
Um Zuwendungen unter 200 Euro steuerlich geltend machen zu können, ist als Zuwendungsnachweis entweder Ihr Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank erforderlich.
Sofern Ihre Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und/oder Spende) im Einzelfall den Betrag von 200 Euro übersteigt, erhalten Sie ab diesem Kalenderjahr von uns unaufgefordert eine Bescheinigung.