Vereinigung der Freunde

Die Kunsthalle braucht Freunde!

Als Mitglied unserer „Vereinigung der Freunde" fördern Sie nicht nur die Bibliothek und das Vortragsprogramm, sondern genießen freien Eintritt in Schausammlung und Sonderausstellungen. Sie werden monatlich zu besonderen Veranstaltungen wie Vorträgen, Exkursionen, Vorbesichtigungen und Konzerten eingeladen.

Freunde aktuell

Jour fixe für Mitglieder an jedem ersten Samstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr mit Ausklang im Caffè Greco auf eigene Kosten.

 

Führung

Samstag, 1. Juni 2013, 16:00 bis ca. 18:00 Uhr

Dr. Sonja M. Krämer führt durch die Ausstellung „Leiko Ikemura.

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Vortrag
am Sonntag, 23. Juni 2013, um 11 Uhr
Dr. Holger Jacob-Friesen: Delacroix und die deutsche Moderne

Vorteile einer Mitgliedschaft
  • Freier Eintritt in die Sammlungspräsentation, zu allen Sonderausstellungen und Vorträgen
  • Ermäßigter Eintritt zu besonderen Veranstaltungen wie z.B. Workshops und die alljährliche KAMUNA
  • Exklusive Hintergrundinformationen zu dem Programm der Kunsthalle (Vorträge, Führungen u. a.)
  • Einladungen zu exklusiven Expertenführungen, Workshops, Exkursionen, Kunstreisen
  • Intensivere Teilnahme an den Sammlungen der Malerei und Skulptur, des Kupferstichkabinetts und der Kunstbibliothek Dank spezieller Information
  • Kostenlose Kunstberatung durch Konservator/innen der Kunsthalle
Ansprechpartner

Wenn Sie sich für die „Vereinigung der Freunde“ interessieren, können Sie gerne Informationsmaterial bei uns anfordern:

 

Sekretariat: Catharina Dobler

Hans-Thoma-Straße 2

76133 Karlsruhe

 

Telefon: (0721) 926 31 90

Fax: (0721) 926 67 88

Email: info@kunsthalle-karlsruhe.de

 

BW-Bank Karlsruhe, Kto.-Nr. 749 55010 52, BLZ 600 501 01

 

Beitrittserklärung (JPEG, ~ 0,9 MB)

Einzugsermächtigung (JGEG, ~ 1,1 MB)

Beiträge

Jahresbeitrag: 30,- Euro

für Ehepartner/innen zusätzlich: 15,- Euro

für Kinder zwischen 16 und 21 Jahren: 7,50 Euro

für studierende Kinder: 15,- Euro

Geschichte
  • Erstgründung 1929
  • Verbot bzw. Erlöschen während der Nazizeit
  • Wiedergründung 1962
Chronologie der ersten Vorsitzenden
  • 1962 - 1972: Heusinger, Dr. Bruno ( Präsident des BGH)
  • 1972 - 1981: Hauß, Dr. Fritz (Vizepräsident des BGH)
  • 1981 - 1987: Kling, Anton (Rechtsanwalt)
  • 1987 - 1996: Wieland, Hans-Peter (Dipl. - Ing.)
  • 1996 - 2011:  Krämer, Prof. Dr. Achim (Rechtsanwalt beim BGH)
  • 2011 - heute: Holsten, Dr. Siegmar (Kunsthistoriker)
Der Vorstand
  • Dr. Siegmar Holsten, erster Vorsitzender
  • Ingo Bückert, zweiter Vorsitzender
  • Dieter Lückenkemper, Schatzmeister
  • Prof. Dr. Pia Müller-Tamm, Geschäftsführerin
  • Dr. Holger Jacob-Friesen, Stellvertretender Geschäftsführer
Der Beirat

  • Dr. Marlene Angermeyer-Deubner

  • Otmar Böhmer

  • Diemut Daub

  • Dr. Irandokht Fröhling

  • Helgard Müller-Jensen

  • Dr. Henning Rickmann

Häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mitglied?
Durch Ausfüllen des Antrags im Prospekt der „Vereinigung“ oder Download des Beitrittsformulars.

 

Für welchen Zeitraum gilt die Mitgliedschaft?
Für ein Kalenderjahr. Im Eintrittsjahr anteilig nach Quartal. Wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 30. September gekündigt wird, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Welche Ziele verfolgt die Vereinigung der Freunde?
Wir unterstützen die Kunstvermittlung und die wissenschaftliche Museumsarbeit. Zusätzlich fördern wir die öffentlich zugängliche Kunstbibliothek.

 

Wie lautet die Satzung der Vereinigung der Freunde?
Download der Satzung (PDF, ~ 1,1 MB)

 

Wann ist das Sekretariat erreichbar?
Montags bis Freitags zwischen 9 und 17 Uhr.

 

Kann ich als Gast prinzipiell an Veranstaltungen der Vereinigung teilnehmen?
Grundsätzlich sind die Veranstaltungen der „Vereinigung der Freunde“ exklusiv, zum Kennenlernen sind Gäste z.B. bei Vorträgen auch herzlich willkommen.

 

Wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?
Durch Erhalt von regelmäßigen Rundbriefen der „Vereinigung“ und durch Abonnement des Newsletters. 

 

Wie lautet die Kontonummer der „Vereinigung“?
BW-Bank Karlsruhe, Kontonummer 4002425900, Bankleitzahl 660 200 20.

 

Kann ich meine Zuwendungen steuerlich absetzen?
Seit 2007 sind Spendenbescheinigungen zur Anerkennung von Zuwendungen bis zu 200€ nicht erforderlich. Es können der „Vereinigung“ natürlich auch höhere Beträge steuerwirksam zugewendet werden.

 

Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20 % (bisher 5 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuwendungen über die Höchstbetragsgrenze oder im Veranlagungszeitraum anderweitig nicht berücksichtigte Zuwendungen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzugsfähig (unbeschränkter Spendenvortrag). Hinsichtlich der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sollten Sie, soweit erforderlich, Ihren Steuerberater konsultieren.

 

Um Zuwendungen unter 200 Euro steuerlich geltend machen zu können, ist als Zuwendungsnachweis entweder Ihr Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank erforderlich.

 

Sofern Ihre Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und/oder Spende) im Einzelfall den Betrag von 200 Euro übersteigt, erhalten Sie ab diesem Kalenderjahr von uns unaufgefordert eine Bescheinigung.

 
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Kommende Termine

  • Mittwoch 22.05.
    • Ferienmalen
      in den Pfingstferien
      10:30–12:30h
    • Kunstimbiss
      Kuratorenkurzführung LEIKO IKEMURA
      13:00h
  • Donnerstag 23.05.
    • Ferienmalen
      in den Pfingstferien
      10:30–12:30h