Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe legt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) einen Chancengleichheitsplan vor.
Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe lehnte jede Form von Diskriminierung ab. Daher werden historische Titel, in denen nach heutigem Verständnis sprachliche Herabwürdigungen zum Ausdruck kommen, nicht direkt angezeigt. Durch Klicken des entsprechenden Buttons können Sie sich die diskriminierenden Begriffe anzeigen lassen. Von den damit verbundenen Wertvorstellungen distanzieren wir uns ausdrücklich.
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