Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Gebäude der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe finden Sie hier:
Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kunsthalle-karlsruhe.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit verfügen die Videoangebote nicht über eine Audiodeskriptionen oder deutschsprachige Untertitel. Dies ist in Teilen der Tatsache geschuldet, dass die Filme im Falle von Werbe-Teasern visuell-sinnliche Eindrücke vermitteln sollen, zum anderen, dass durch weitere Übersetzungen das eigentlich Gezeigte nicht mehr sichtbar, oder aber die Schriftzeilen zu klein wären. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe arbeitet an einer Lösung der letztgenannten Problematik. Barrierefreie Alternativen sind bis dahin der Blog der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe sowie das digitale Vermittlungsangebot In a nutshell, das wie die Ausstellungsfilme zu den großen Ausstellungen der Kunsthalle veröffentlicht wird.
PDF-Dateien, die auf der Website verlinkt sind, sind noch nicht barrierefrei erstellt. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, diese sukzessiv barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Die Bedienbarkeit und einfache Navigation der Seite ist bis auf sehr wenige Ausnahmen, die in technischen Bugs begründet sind, problemlos möglich.
Für Audiodateien werden aktuell noch keine Volltext-Alternativen angeboten, diese sind in Arbeit.
Die Online-Sammlung fällt unter die unter §2 Abs.2 S. 1(b) BITV genannte Ausnahmeregelung für Kulturerbesammlungen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Eine Zusammenfassung in DGS sind in Planung. An der Optimierung vorhandener Bugs und Einschränkungen wird kontinuierlich gearbeitet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2020 durch Selbstprüfung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Dezember 2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Für Rückmeldungen, Hinweise auf Mängel und mögliche Optimierungen sowie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte steht Ihnen
Tabea Schwarze
Digital Managerin
0721 20119-311
schwarze@kunsthalle-karlsruhe.de
gerne zur Verfügung.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Stephanie Aeffner
0711 279 3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
0711 279 3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erreichen Sie per E-Mail unter:
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe können Sie wie folgt erreichen:
Ulrike Wernert
Kaiserallee 4
Rathaus West
76133 Karlsruhe
0721 133 5900
behindertenbeauftragung@karlsruhe.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.