Diskriminierungskritik
Diskriminierungskritik sieht bewusstes und unbewusstes Diskriminierungswissen als festen Bestandteil jeder Gesellschaft und ihrer Normen. Sie betont, dass Handeln stets innerhalb dieser erlernten Strukturen erfolgt. Dadurch setzt sich Diskriminierungskritik ausdrücklich von Haltungen ab, die auf der Annahme beruhen, es reiche aus, für Gleichheit einzutreten, um nicht rassistisch zu sein. Entscheidend ist, dass privilegierte Personen erkennen, wie auch ihr eigenes unreflektiertes Verhalten zu Ausgrenzung beiträgt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 soll als rechtliche Vorgabe strukturelle und individuelle Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion, Alter oder Behinderung auflösen.
Textgrundlage: IDA e.V. – Glossar